Kindererziehungszeiten im Ausland: Gilt das auch für Türkei?

📑 Inhalt

Grundlagen: Kindererziehung im Ausland

Viele Eltern, die in Deutschland versichert sind, haben ihre Kinder im Ausland geboren und erzogen. Die Frage, ob diese Zeiten für die deutsche Rente anerkannt werden, ist komplex. Grundsätzlich gilt: Kindererziehungszeiten werden auch dann angerechnet, wenn das Kind im Ausland geboren wurde – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, ob ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Land besteht.

Das Sozialversicherungsabkommen Deutschland-Türkei

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen (SVAbk). Es regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten, einschließlich der Kindererziehungszeiten. Das Abkommen wurde mehrfach aktualisiert und bietet türkischen Staatsangehörigen sowie deutschen Staatsbürgern, die in der Türkei gelebt haben, gewisse Rechte.

Bedingungen für die Anerkennung

Voraussetzungen:

  • Das Kind muss während der Erziehungszeit bei Ihnen gelebt haben.
  • Sie müssen in Deutschland rentenversichert gewesen sein (z.B. durch Beschäftigung oder freiwillige Beiträge).
  • Die Erziehungszeit muss innerhalb des Zeitraums liegen, für den Sie deutsche Rentenansprüche haben.
  • Die Zeiten dürfen nicht bereits in der türkischen Rente berücksichtigt worden sein (Doppelanrechnung vermeiden).

Wann ist die Anerkennung gültig?

Die Anerkennung ist gültig, wenn Sie während der Kindererziehung Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben oder eine freiwillige Versicherung bestand. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit können angerechnet werden, wenn sie mit einer deutschen Versicherung einhergehen. Wichtig: Die Erziehung muss in einem Zeitraum stattgefunden haben, in dem Sie dem deutschen Recht unterlagen.

Wann gilt sie nicht?

Die Anerkennung ist ausgeschlossen, wenn:

Praktische Beispiele

Beispiel 1 (gültig): Eine türkische Mutter arbeitet von 2010 bis 2015 in Deutschland und zahlt Beiträge. Ihr Kind wird 2012 in der Türkei geboren, lebt aber bei ihr in Deutschland. Die Erziehungszeiten werden angerechnet.

Beispiel 2 (nicht gültig): Ein Vater lebt seit 2000 durchgängig in der Türkei und hat keine deutschen Beiträge gezahlt. Seine Kinder werden in der Türkei geboren. Hier gibt es keine Anerkennung in der deutschen Rente.

Fazit

Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten aus der Türkei ist möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Das Sozialversicherungsabkommen bietet eine Grundlage, jedoch müssen Sie nachweisen, dass Sie in der betreffenden Zeit deutsche Rentenbeiträge geleistet haben. Eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen Fachanwalt ist empfehlenswert.

Yurt Dışında Çocuk Yetiştirme Süreleri: Türkiye için de Geçerli mi?

Almanya'da sigortalı olan ebeveynlerin çocukları Türkiye'de doğmuşsa, bu süreler Alman emekliliğinde sayılabilir mi? Almanya ile Türkiye arasında Sosyal Güvenlik Sözleşmesi bulunmaktadır. Ancak sayılması için, çocuğun yetiştirildiği dönemde Alman emeklilik sigortasına prim ödenmiş olması şarttır. Ayrıca, Türkiye'de emeklilik için kullanılmamış olması gerekir.

Geçerli olduğu durumlar: Almanya'da çalışan veya gönüllü sigorta yapan kişiler. Geçerli olmadığı durumlar: Türkiye'de sigortalı olup bu süreleri Türk emekliliğinde kullananlar. Örnek: 2010-2015 arası Almanya'da çalışan bir anne, çocuğu Türkiye'de doğsa bile süreler sayılır. Sürekli Türkiye'de yaşayan ve prim ödemeyen biri için sayılmaz.

🇹🇷🇩🇪 Wichtiger Hinweis / Önemli Not:

Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Sozialversicherungsabkommen. Lassen Sie Ihren Einzelfall von der Deutschen Rentenversicherung prüfen.

Bu bilgiler güncel Sosyal Güvenlik Sözleşmesi'ne dayanmaktadır. Bireysel durumunuzu Alman Emeklilik Sigortası'na danışarak kontrol edin.

🛡️ FSEK Registered · PACDI Framework
Operated by AskMeAI Teknoloji Ltd. Şti. (TR: 23837)
Intellectual property owned by © 2026 PACDI Global Yazılım Ltd. Şti. — FSEK No: 2026/18897
“Technology in the service of humanity.”