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Viele Eltern, die in Deutschland versichert sind, haben ihre Kinder im Ausland geboren und erzogen. Die Frage, ob diese Zeiten für die deutsche Rente anerkannt werden, ist komplex. Grundsätzlich gilt: Kindererziehungszeiten werden auch dann angerechnet, wenn das Kind im Ausland geboren wurde – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, ob ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Land besteht.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen (SVAbk). Es regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten, einschließlich der Kindererziehungszeiten. Das Abkommen wurde mehrfach aktualisiert und bietet türkischen Staatsangehörigen sowie deutschen Staatsbürgern, die in der Türkei gelebt haben, gewisse Rechte.
Voraussetzungen:
Die Anerkennung ist gültig, wenn Sie während der Kindererziehung Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben oder eine freiwillige Versicherung bestand. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit können angerechnet werden, wenn sie mit einer deutschen Versicherung einhergehen. Wichtig: Die Erziehung muss in einem Zeitraum stattgefunden haben, in dem Sie dem deutschen Recht unterlagen.
Die Anerkennung ist ausgeschlossen, wenn:
Beispiel 1 (gültig): Eine türkische Mutter arbeitet von 2010 bis 2015 in Deutschland und zahlt Beiträge. Ihr Kind wird 2012 in der Türkei geboren, lebt aber bei ihr in Deutschland. Die Erziehungszeiten werden angerechnet.
Beispiel 2 (nicht gültig): Ein Vater lebt seit 2000 durchgängig in der Türkei und hat keine deutschen Beiträge gezahlt. Seine Kinder werden in der Türkei geboren. Hier gibt es keine Anerkennung in der deutschen Rente.
Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten aus der Türkei ist möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft. Das Sozialversicherungsabkommen bietet eine Grundlage, jedoch müssen Sie nachweisen, dass Sie in der betreffenden Zeit deutsche Rentenbeiträge geleistet haben. Eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen Fachanwalt ist empfehlenswert.
🇹🇷🇩🇪 Wichtiger Hinweis / Önemli Not:
Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Sozialversicherungsabkommen. Lassen Sie Ihren Einzelfall von der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
Bu bilgiler güncel Sosyal Güvenlik Sözleşmesi'ne dayanmaktadır. Bireysel durumunuzu Alman Emeklilik Sigortası'na danışarak kontrol edin.