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Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind. Grundsätzlich gilt: Sie müssen in der Zeit der Kindererziehung in der deutschen Rentenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld können zählen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Website einen Checklist an, der Ihnen hilft, Ihren Anspruch zu prüfen.
Das zentrale Dokument ist das Formular V0800. Sie können es kostenlos von der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder bei Ihrer örtlichen Beratungsstelle abholen. Es ist auch als interaktives PDF verfügbar, das Sie am Computer ausfüllen können.
In der Regel benötigen Sie keine zusätzlichen Nachweise, da die Rentenversicherung die Daten aus Ihrem Versicherungskonto abruft. Falls Sie jedoch Kinder haben, die nicht in Deutschland gemeldet sind (z.B. im Ausland geboren), sollten Sie Geburtsurkunden beifügen. Auch bei Adoption oder Pflegekindern sind entsprechende Nachweise hilfreich.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Die Online-Variante ist schneller und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Rentenversicherung Ihre Daten. Sie erhalten dann einen Bescheid, in dem steht, ob und wie viele zusätzliche Rentenpunkte Ihnen gutgeschrieben werden. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie jederzeit anrufen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 4 bis 8 Wochen. In Einzelfällen kann es länger dauern, wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Telefon: 0800 1000 480 0 (kostenfrei)
Website: www.deutsche-rentenversicherung.de
Dort finden Sie auch ein Kontaktformular für spezifische Fragen zu Kindererziehungszeiten.