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Kindererziehungszeiten sind Zeiten, in denen ein Elternteil ein Kind unter drei Jahren erzieht. Sie werden von der Deutschen Rentenversicherung als Beitragszeiten anerkannt und verbessern die spätere Rente. Pro Kind werden in der Regel drei Jahre angerechnet – unabhängig davon, ob Sie während dieser Zeit gearbeitet haben oder nicht. Diese Regelung gilt für Geburten ab 1992; für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden zwei Jahre und sechs Monate angerechnet.
Die angerechneten Jahre erhöhen Ihre Rente, indem sie Ihnen Entgeltpunkte (sogenannte Rentenpunkte) gutschreiben. Für jedes Jahr der Kindererziehung erhalten Sie einen bestimmten Betrag an Entgeltpunkten, der sich am Durchschnittseinkommen aller Versicherten orientiert. Je mehr Entgeltpunkte Sie sammeln, desto höher fällt Ihre monatliche Rente aus. Die Kindererziehungszeiten sind dabei besonders wertvoll, weil sie auch dann gutgeschrieben werden, wenn Sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen hatten.
Ein Entgeltpunkt (Rentenpunkt) entspricht dem Durchschnittseinkommen eines Jahres. Wer genau das Durchschnittseinkommen verdient, erhält einen Punkt. Wer mehr verdient, bekommt mehr Punkte, wer weniger verdient, weniger. Für Kindererziehungszeiten wird pauschal ein bestimmter Wert angesetzt – unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. Dieser Wert wird jährlich angepasst.
Im Jahr 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert (West) 40,79 € pro Entgeltpunkt. Das bedeutet: Jedes Jahr Kindererziehung bringt Ihnen einen monatlichen Rentenzuschlag von 40,79 €. Bei drei Jahren (dem Standard für ein Kind nach 1992) sind das bereits 122,37 € monatlich – und das für jedes Kind.
Beispiel: Eine Mutter hat drei Kinder, alle nach 1992 geboren. Sie erhält für jedes Kind 3 Jahre angerechnet, also insgesamt 9 Jahre. Bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 € ergibt sich:
9 Jahre × 40,79 € = 367,11 € monatliche Rente
Das ist ein erheblicher Betrag, der die Altersvorsorge deutlich verbessert.
Grundsätzlich kann der Elternteil die Kindererziehungszeiten beanspruchen, der das Kind tatsächlich erzogen hat. Bei gemeinsam erziehenden Eltern können die Zeiten aufgeteilt werden. Auch Großeltern oder andere Verwandte können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden, wenn sie die Erziehung übernommen haben. Wichtig: Die Zeiten müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – sie werden nicht automatisch gutgeschrieben.
Kindererziehungszeiten sind ein wertvoller Baustein für die Rente von Eltern. Sie können die monatliche Rente um mehrere Hundert Euro erhöhen – insbesondere bei mehreren Kindern. Da die Anerkennung nicht automatisch erfolgt, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag stellen und prüfen, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind. Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierzu das Formular V0800 an.